An den Pranger mit ihm
8. März 2007, 14:21 Uhr Political correctness Halla
Sich selbst die Schuhe binden. Alles, was darüber hinausgeht, übersteigt offensichtlich den Horizont des gemeinen deutschen Berufspolitikers - das sagt mir zumindest mein Gefühl in den letzten Jahren. Oder wie es zu erklären, daß jede populistische Stammtisch-Idee am nächsten Morgen in die Presseverteiler gerülpst wird?
Anders als mit einer Stammtischrunde läßt sich der blitzgescheite Einfall Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) wohl auch kaum erklären: Eine Datenbank im Internet, in der Sexualstraftäter erfasst sind. Und Hinz&Kunz darf “bei berechtigtem Intresse” mal nachsehen, ob der neue Nachbar zufällig einer ist (siehe SpOn-Artikel, Golem.de).
Schicksale wie die von Mitja oder den anderen Opfern sind tragisch und dramatisch. Sie machen betroffen und schockieren, und das vorallem aus einem Grund: Kinder sind die schwächsten und unschuldigsten Mitglieder der Gesellschaft. Ohne Zweifel verdienen Täter wie Mario M. oder Uwe K. eine harte Strafe, die die bestehenden Gesetze voll ausnutzt. Bis zum Anschlag. Aber eben nicht darüber hinaus, schließlich ist die BRD (gottseidank) ist ein Rechtsstaat.
Grundlage dieses Rechtsstaats sind verbriefte Rechte, die im Grundgesetzt verankert sind und die ohne Ausnahme für jeden gelten - selbst für Kinderschänder wie Uwe K., auch wenn diese Tatsache bei den Opfern verständlicherweise auf wenig Gegenliebe stößt.
Buttolo aber ist kein Betroffener, sondern ein Berufspolitiker, der in seiner Funktion als Innenminister dem Grundgesetz verpflichtet ist und von dem ich eine etwas andere Denkweise als von persönlich Betroffenen erwarte. Mir fallen dazu spontan zwei Artikel ein:
Art. 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Mit dem “Schutz der Würde” hat das öffentliche Brandmarken ehemaliger Straftäter nichts mehr zu tun. Wer seine Strafe verbüßt hat, der hat sie eben verbüßt und ist danach wieder ein freier Mensch. So ist das ist nun mal im Rechtsstaat. Und wenn dieser Staat der Meinung ist, ein Straftäter könnter weiterhin gefährlich sein, so gibt es im Sinne des Opferschutzes eben die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung, die im Gegensatz zum öffentlichen Pranger einen wirklichen Effekt hat.
Art. 2:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Alle Menschen. Egal ob Kinderschänder, Taschendieb, Betrüger, Terrorist, Wirtschaftskrimineller oder Politiker. Der Staat darf und muss Kriminelle bestrafen, im Zweifelsfall auch mit großer Härte oder lebenslanger Verwahrung - aber bitte doch alle gleich. Oder wie wäre eine öffentliche Datenbank, in der jeder begangene Ladendiebstahl einsehbar ist? Oder dem Abschneiden der Zunge im Betrugsfall?
Es ist unser Grundgesetz, das die BRD von einer x-beliebigen, totalitären Bananenrepublik oder der Nazi-Diktatur vor gerade mal 70 Jahren unterscheidet, die Werte einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen, demokratischen Gesellschaft verkörpert und unseren Wohlstand ermöglicht und sichert.
Forderungen wie das von Buttolo geforderte “Anprangern” sind nicht nur kontraproduktiv, sondern schlichtweg verfassungswidrig. Als Berufspolitker muss ihm das bewusst sein - warum wird es trotzdem öffentlich gefordert? Obwohl er dem Grundgesetzt verpflichtet ist? Zumal sei angemerkt, daß die Wirksamkeit einer solchen Massnahme mehr als zweifelhaft wäre: In den Vereinigten Staaten, wo eine solche Datenbank öffentlich verfügbar ist, hat diese Massnahme jedenfall keine messbare Veränderung gebracht (im Gegenteil: zwei Ex-Straftäter wurden sogar gelyncht) - aber darum geht es nicht mal. In meinen Augen ist diese Forderung reiner Populismus auf Stammtisch-Niveau. Wie soll ich als Bürger einen solchen Politiker auch nur annähernd ernst nehmen können, wenn man sich ohne mit der Wimper zu zucken für ein paar Wählerstimmen über bindende Grundwerte hinwegsetzen will? Das widert mich an.
Und wie groß ist der Unterschied zwischen einem Waffenhändler, der aus Geldgier Waffen an ein Regime liefert dem aus Hass- und Machtgelüsten Tausende von unschuldigen Männern, Frauen und Kindern zum Opfer fallen, und einem Triebtäter, dessen krankhaften, perversen Verhalten ein Kind zum Opfer fällt? Wo verläuft die Grenze, wegen der man das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit, die es verkörpert, verbiegen will?
Die letzte Frage hat die Politik in der Vergangenheit übrigens schon beantwortet: Bei ziemlich genau einer Millarde Euro.
Nur damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Ich befürworte ausdrücklich harte Strafen (im Extremfall auch lebenslänglich oder mit Sicherheitsverwahrung) für Sexualstraftäter. Aber bitte im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und wer glaubt, sich als Politiker profilieren zu müssen, soll das bitte nicht ausgerechnet anhand dieser heiklen Thematik tun.





Ich pflichte dir bei, bin mir allerdings nicht so sicher ob das gegen das Grundgesetzt verstoßen würde.
Schließlich sind Informationen über Urteile - sowie deren Strafmaß sowieso schon öffentlich zugänglich. (Ich sag nur: Im Name des Volkes…..) Ob jetzt das sammeln und aufbereiten dieser Informationen nun strafbar ist - weiß nicht…..
Es gibt (nur als Beispiel) bereits jetzt schon eine Internetdatenbank für jedermann unter der alle deutschen Privatinsolvenzen abrufbar sind.
Der Vergleich drängt sich auf, hinkt aber imho etwas: Eine Privatinsolvenz ist keine Straftat, Insolvente keine verurteilten Verbrecher. Ich vermute auch mal stark, daß Du Dich in den Moment wo Du für einen Kredit unterschreibst, mit einer solchen Veröffentlichung einverstanden erklärst, d.h. Du nimmst das (mehr oder weniger) bewußt in Kauf.
Vorallem aber bleibt in der Datenbank kein Eintrag mehr bestehen, sobald die Privatinsolvenz vorbei ist: Sobald man seine Schulden bezahlt hat, hat sich die Sache erledigt.
Richtig - Informationen über Urteile sind afaik öffentlich. Schließlich wird auch in den Medien darüber berichtet. Allerdings gibts zwischen dieser Tatsache und der Datenbank einen entscheidenden Unterschied: Darin sollen Straftäter eingetragen werden, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, also nach rechtsstaatlichen Prinzipien wieder schuldfrei sind. Klar bleiben Informationen darüber bestehen, dass Du ein Verurteilter Straftäter bist (Stichwort Führungszeugnis z.B.), aber diese Infos sind nicht einfach so für Jedermann einsehbar - schließlich kann ich mir auch nicht einfach bei der nächsten Polizeistation ein Führungszeugnis von Dir geben lassen…
Davon abgesehen verstößt sowas imho gegen den Gleichheitsgrundsatz: Warum sollten Sexualstraftäter anders als andere Kriminelle behandelt werden? Wenn Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, dann müssen sie eben in Sicherheitsverwahrung genommen werden - wie andere Verbrecher auch. Aber ein öffentlicher Pranger…?