Du kennst mich nicht
17. April 2006, 13:38 Uhr Für Nerds Halla
Wer hier mitliest und mich persönlich kennt, dem ist vielleicht schon aufgefallen, daß ich meinen Namen auf Reality on the Rocks meistens mit einem kleinen Schreibfehler bzw. einem kleinen Unterschied zu meinem “echten” Namen verwende.
Bisher habe ich das mehr aus Spaß getan, ohne mir dabei so recht was zu denken. Heute aber habe ich meinen “echten” Namen in der korrekten Schreibweise an jeder Stelle von dieser Seiter entfernt und durch die “verfälschte” Version ersetzt. Die Inhalte dieses Blogs sind in den letzten 10 Monaten zunehmend persönlicher geworden und verraten viel von meiner Person, meinen Einstellungen zu verschiedenen Dingen, meiner Freizeitgestaltung, meinen politischen Ansichten, meiner Arbeit. Außerdem ist dieses Blog hervorragend von Google indiziert, dessen Bot mehrfach täglich vorbeischaut. Wer gezielt nach meinem Namen sucht, wird also unweigerlich hierher finden.
Nun gibt es eine Reihe von Personen, bei denen ich genau das vermeiden will. Das berühmt-berüchtigte Szenario kennt jeder: Man bewirbt sich irgendwo, der Personalchef googelt nach dem Namen und findet diese Seite, auf der ich mich darüber auslasse, wie verkatert ich heute morgen schon wieder bin. Das muss nicht sein, und mir fallen noch einige mehr dieser Szenarien ein. Ich stehe durchaus zu dem was ich schreibe, wenn es allerdings um solche Sachen wie einen Job oder ein Praktika geht, gibt es Grenzen. Und für das Verständnis bzw. den Spaß am Mitlesen ist mein genauer Name vollkommen unerheblich.
Mir ist durchaus klar, daß es kein Problem für einen Leser darstellt, meinen richtigen Namen herauszubekommen, sobald er diese Seite erstmal kennt (Query nach dieser Domain bei der Denic reicht schon, im Webmaster Blog gabs kürzlich aber auch einen Artikel über das anonyme Registieren einer Domain) - aber darum geht es auch nicht. Ich will nur vermeiden, daß Google mich kennt und eine Suche nach meinem Namen mein Blog, meine Fotos bei Flickr, meine Projekte bei Basecamp, meine Lieblingsmusik bei lastFM und Satellitenfotos von meinem Haus bei Plazes ergibt. Datenschutz light, sozusagen.
Wie? Ich bin Paranoid? Mag sein - aber das “neue Social Web 2.0″ birgt eben auch Gefahren, die man kennen muss, wenn man sich dort bewegt. Wie schnell und einfach man alles über eine Person herausbekommen kann, die mit den “neuen” Diensten im Web 2.0 unbedacht umgeht, zeigt das folgende Beispiel:
Ein Poster mit dem Pseudonym “Genesis 3000″ greift Don Alphonso auf Flickr.com in diesem Post mehr oder weniger persönlich an, woraufhin in den Kommentaren eine ziemlich heftige Diskussion losgeht die schnell in Richtung Web 2.0 und (scheinbare) Anonymität abgleitet.
Don Alphonso haut darauf mal in die Tasten, und zeigt auf, was sich alles binnen weniger Stunden dank Web2.0 über den bis dato unbekannten Poster Genesis 3000 herausfinden läßt (der Typ muss mutig sein, sich ausgerechnet mit dem Berufs-Wadenbeißer Don Alphonso anzulegen…):
Er hat ein Blog, das viel über seine Person verrät - etwa, dass er Web2.0 toll findet. Er hat einen Open-BC-Account, der seinen Lebenslauf verrät. Es ist ohne Probleme möglich, seinen Bildungsweg inclusive Note nachzuvollziehen, seinen Aufenthaltsort verrät er über Places, und dabei auch gleich die Firma, bei der er arbeitet, und ihre Adresse. Seine Bilder lädt er bei Flickr hoch, er hält voll drauf auf seine Bankkarte und die Gesichter anderer Leute, die er mitunter auch namentlich nennt, und er verrät sogar sein Kameramodell. Manche Bilder seiner Bekannten wären angesichts der Situation, nehme ich an, bei Bewerbungen nicht wirklich hilfreich. Wenn ich mir die Mühe machen würde, seiner von ihm veröffentlichten Beschreibung der Anfahrt zu seiner Haustür zu folgen, […]
Ich denke, dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, welchen “Risiken” man sich aussetzen kann, wenn man sich im Web 2.0 bewegt - und das gilt besonders dann, wenn schon der eigene Name in einer Suchmaschine ausreicht, um den Einstieg in eine derartige Verkettung von persönlichen Informationen (verteilt auf vielen “2.0-Diensten”) zu finden. Mir jedenfalls wäre es nicht recht, wenn ein mir Unbekannter mein halbes Leben im Netz nachvollziehen kann. Die EU-Vorratsdatenspeicherung ist dagegen wirklich fast harmlos - allerdings habe ich darauf auch keinen Einfluss, ganz im Gegensatz zu den Dingen, die sich über mich im Netz finden (schließlich zwingt mich niemand dazu, ein OpenBC-Profil auszufüllen).
Achja, falls noch irgendwer einen anderen Namen als “Daniel Halla” in diesem Blog findet, bitte Nachricht an mich - Vielen Dank!






Kann ich nur zu gut nachvollziehen..
Die Anonymität ist im Internet eigentlich mein wertvollstes Gut. Okay, die mühe meine IP zu spoofen mach ich mir nicht, Referrer gehen mir persönlich aber eigentlich schon zu weit.
@Halla: Wenn man deinen korrekten Namen in Google eingibt, kommt auf der zweiten Seite trotzdem noch dein Design-Booklet!!! Das ja auch auf dieser URL liegt
Naja. Es gibt auch die andere Seite. Scott Anderson (Branding Leiter bei HP) hat gute Sachen zum Verhältnis des Privaten und der Arbeit in Bezug auf Blogs zu sagen. Es ging dabei um den Aufbau des HP Corp Blogs. Dabei spricht er über die Ängste von PR und HR Abteilungen und kommt, nebenläufig, zu einer entscheidenen Aussage: Wir können nicht sagen, wer privat ein Blog betreibt. Und es hat uns als Firma nicht zu interessieren, wer einen Blog betreibt.
Die Case Study als Aufnahme seiner Präsentation: http://www.itconversations.com/shows/detail997.htm...
Die HP Blogs: http://h71028.www7.hp.com/enterprise/cache/104417-...
Auch interessant… Jonnie “Schwohrts” (COO bei Sun) darüber, wie Sun durch Ehrlichkeit und Blogs neu gewinnen konnte. http://www.itconversations.com/shows/detail999.htm... (Er ist ziemlich ehrlich. Nette syntax hat er drauf. Er spricht vom “Bling” südamerakinscher OPEC Staaten *gg*)
Halla, am Ende stellt sich auch die Frage, ob Du mit einer Firma zusammenarbeiten magst, die durch halbherzige Spionage zu falschen Personalentscheidungen kommt.
Hab grade noch was per Zufall entdeckt: Technocrati hat dich immer noch unter dem “echten” Namen -> Profil?
You do realize now, that we will have to come up with a new name for you. something like a special pseudonym that we can all use. i have thought of a couple that i would like to run by you for approval:
1) d-rock killa
2) no limit dh
thats all i really came up with. its monday after all.
Don Zampano
Bloggefechte müssen sich nicht unbedingt zwischen ambitionierten Bloggern und Unternehmen abspielen, nein - die Blogosphere sorgt selbst für viel Zwietracht, Missgunst, Neid und üble Nachrede. Und einige Blog-Protagonisten stellen sich dabei ganz of…
übrigens fällt >ein praktikapraktikas
übrigens fällt “ein praktika” - und der dazugehörige plural “praktikas” ? -
schon ziemlich in die kategorie “amerika ist links” -
aber das nur am rande… (spitzfind…) gruesse aus berlin.
@Lazycow:
Aus dem Booklet habe ich bereits meinen richtigen Namen entfernt. Das was Google findet, sind nur noch die Überreste im Google Cache bzw. dem Suchindex selbst - was aber mal wieder zeigt, wie vorsichtig man im Grunde sein muss. Schließlich habe ich keine Kontrolle darüber, wielange sich das noch alles dort befindet. Und Danke für den Tipp mit Technorati - ich wußte doch, ich hab was vergessen
@Reuben:
Willkommen in der Wirklichkeit. Bei dem derzeit in diesem Land vorherrschenden (wirtschaftlichen) Klima glaube ich echt nicht mehr an das Gute in den Firmen und Aussagen wie “es hat uns als Firma nicht zu interessieren, wer einen Blog betreibt.” Für die Inhalte dieses Blogs ist mein echter Name ohnehin unerheblich und ich habe IMHO weniger zu gewinnen als ich zu verlieren habe, wenn ich ihn rauslasse.
Was die Zusammmenarbeit angeht “mit einer Firma […], die durch halbherzige Spionage zu falschen Personalentscheidungen kommt.”, kann ich nur sagen: Ja, will ich - bevor ich als der zig-millionste Webworker auf dem Arbeitsamt stehe. Außerdem geht es ja nicht nur um Jobs… Wenn ich morgen mal wieder einen Hals auf die Aggro-Berlin Posse schiebe, will ich deswegen am nächsten Tag noch lange keinen kleinen Möchtegern-Gangste mit einem Schlüssel an meinem Auto langlaufen sehen.
@Grant:
What about Jonny “Cannonball” Flash?
@Hanseatische ….:
Weshalb Dein Trackback auf meinem Artikel liegt, das ist mir nicht ganz klar - diese uralte Geschichte mit Genesis3000 und Don Alphonso sollte nur verdeutlichen, wie schnell und einfach man an sehr persönliche Daten von einem Netizen kommen kann, wenn man nur der Spur folgt. Es ging mir dabei in keinster Weise darum, eine längst erledigte (und imho sehr kindische) Streiterei wieder aufleben zu lassen. Meiner Meinung nach war es falsch und unnötig von Genesis, Don Alphonso derart persönlich anzugehen, allerdings hätte ich von ihm auch ein deutlich dickeres Fell erwartet - schließlich teilt er auch ganz gern mal aus. Aber wie gesagt: Das nur am Rande, darum ging es in dem Artikel von mir nicht.
@Kai:
Öhm… Wie jetzt? Amerika? Praktikum? Wie ist das nun gemeint…? *Kopfkratz*
Nachvollziehbar sind deine Argumente schon … wenn du nur ein “klitzekleines” Problem nicht übersehen würdest: Du bist, da du eine Website (egal ob Blog oder anderer Inhalt) unterhälst und diese nicht “für eine nicht unerhebliche Zeit” online gehalten hast, eh zur vollen Angabe von Name, Adresse und elektronischer Kontaktmöglichkeit (evtl. auch Telefon) verpflichtet. Grund: § 6 Teledienstgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html
Das Wort “geschäftsmäßig” in § 6 TDG bedeutet dabei übrigens nicht “gewerblich”, sondern “nachhaltig”. Um es allgemein auszudrücken: Jeder, der dauerhaft eine Webseite unterhält, muss eine Anbieterkennzeichnung (neudeutsch Impressum) haben. Man mag dazu stehen, wie man will, letztlich ist es aber gesetzliche Pflicht.
@Jan-Tobias:
Ich dachte, das gilt nur bei gewerblichen Angeboten? Ich hatte bis vor kurzem ein Impressum auf dieser Seite, das ich vor kurzem rausgeworfen habe….
Mein Kenntnisstand war der, das private Anbieter eben erreichbar sein müssen - und das bin ich, dank Kontaktformular und E-Mail Adresse. Wobei: Eine alternative wäre der Einbau eines Impressums in Form eines Bildes, das ja nicht von Google indiziert werden kann. Letzten Endes geht es mir ja nicht um Anonymität, sondern darum meine “Datenspur” im Netz wenigstens halbwegs unter Kontrolle zu halten….
Mir fallen da eine Reihe von privaten Blogs ein, die allesamt kein Impressum unterhalten - meinst Du wirklich, das sind alles potentielle “Abmahn-Kandidaten”? Falls Du Recht hast (und ich wüßte nicht, warum nicht), fände ich das wirklich erschreckend.
Ich zitier mal kurz aus meiner (derzeit in Arbeit befindlichen) Diplomarbeit mit dem Thema rechtssicherer Webshop:
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Sowohl TDG wie auch MDStV legen unter bestimmten Voraussetzungen für Internetangebote eine so genannte „Anbieterkennzeichnungspflicht“ (oft auch „Impressumspflicht“ genannt) fest, diese ist in § 6 TDG bzw. § 10 MDStV normiert. Sie verpflichtet Diensteanbieter, also jeden Betreiber von Tele- oder Mediendiensten, bestimmte ihn identifizierende Angaben auf der Webseite zu platzieren. Während § 6 TDG nur „geschäftsmäßige“ Dienste erfasst, richtet sich § 10 MDStV auch an nicht geschäftsmäßige Angebote, unterwirft diese aber nur einer eingeschränkten Anbieterkennzeichnungspflicht.
Daher an dieser Stelle eine kurze Erklärung des Begriffes „Geschäftsmäßigkeit“ im TDG/MDStV-Kontext: Obwohl es das Wort vermuten lässt, stellt „Geschäftsmäßigkeit“ eben gerade nicht auf die Gewerblichkeit eines Angebotes ab, sondern bedeutet „nachhaltig (…) mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“, wobei diese Definition dem § 3 Nr. 10 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entnommen ist. Auf den ersten Blick scheint es merkwürdig, auf die Begriffsbestimmung aus dem Recht der Telekommunikation zurückzugreifen. Aber weder TDG noch MDStV enthalten eine eigene Begriffsbestimmung. Ferner gebietet es das Prinzip der „Einheitlichkeit der Rechtsordnung“, den Begriff der Geschäftsmäßigkeit in TDG und MDStV (die ähnliche Wurzeln haben) ebenso auszulegen wie bei ihrem nahen Verwandter, dem TKG. Somit kommt es bei der Frage nach der Geschäftsmäßigkeit eines Internetangebotes allein auf seine Nachhaltigkeit an, womit jede längere Zeit im Internet befindliche Webseite der Anbieterkennzeichnungspflicht für geschäftsmäßige Angebote unterfällt. Auf den ersten Blick erscheint dies systemfremd, da somit auch jede nicht nur kurzfristig online angebotene Privathomepage mit Urlaubsbildern der vollen Anbieterkennzeichnungspflicht unterfällt. Zwar ist dies zugegeben ein Grenzbereich, allerdings darf nicht vergessen werden, dass das Internet weitgehend anonym vonstatten geht . Wer sich allerdings mit einer Webseite im Internet präsentiert, liefert ein inhaltliches Angebot oder gar ein redaktionelles Angebot. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass dem Nutzer dieses Angebots ein Recht auf Information zusteht, wer hinter diesem Angebot steckt, unter anderem, um dessen Seriosität einschätzen zu können. Ferner eröffnet ein Webseitenbetreiber durch sein Internetangebot eine mögliche Gefahrenquelle, die u.a. in der Möglichkeit einer Beeinträchtigung fremder Rechte (z.B. Urheberrechte) liegt. Die Anbieterkennzeichnungspflicht weist somit eine Schutzfunktion zugunsten Dritter auf.
Ferner darf nicht vergessen werden, dass – bei einem Auftritt unter einer eigenen .de-Domain, was auch im Privatbereich immer weiter verbreitet ist – über die WHOIS-Datenbank der DENIC die Daten des Domaininhabers abfragbar sind. Dies ist zwar wohl bei weitem nicht jedem Internetnutzer bekannt, wird sich mit der fortschreitenden Verwendung eigener Domains auch von Privatleuten wohl einstellen. Eine Weigerung, seiner Anbieterkennzeichnungspflicht bei einer Privathomepage nachzukommen, ist zwar zu einem Teil – insbesondere aufgrund des Rechtes auf Schutz der Privatsphäre – nachvollziehbar, aber es darf nicht übersehen werden, dass jeder frei darin ist zu entscheiden, ob er eine eigene Webseite betreiben will oder nicht. Wählt er diesen Weg, muss er auch die damit verbundenen Konsequenzen, hier die Anbieterkennzeichnungsverpflichtung, tragen.
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Man muss jeweils auch sehen, wie das jeweilige Angebot ausgestaltet ist, ob es also einen Teledienst (dann gilt das Teledienstgesetz) oder einen Mediendienst (dann gilt der Mediendienstestaatsvertrag) darstellt, da davon abhängt, ob § 6 TDG oder § 10 MDStV einschlägig ist. Ist letztlich aber hier vergleichsweise egal, da beide Rechtsquellen eine Anbieterkennzeichnung fordern, der MDStV sogar für nicht-geschäftsmäßige (hier also nur kurzzeitig online befindliche Seiten) Angebote.
P.S.: Die ganzen Fußnoten, die im “Original” natürlich enthalten sind, hab ich hier mal weggelassen.
Hossa! Das nennst Du “kurz zitieren?
Finde ich aber sehr aufschlussreich - vielen Dank für die Info, ist immer gut, wenn man sowas mal vorgekauft bekommt.
Diesen Satz kann ich nur unterschreiben - Leider!!! Gerade die Sache mit den den Abmahnungen, egal ob berechtigt oder nicht, kann einem schlicht den Spaß verderben eine (private) Website zu betreiben.
Was mein “Kernproblem” angeht, bleibt da wohl nur eines: Das Impressum kommt als Bild rein. Ohne alt- oder title-Tags. Damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite und technisch gesehen auch, da Google und Co damit nichts anfangen können und wollen. Und genau darum geht es mir ja auch - und nicht darum, hier anonym aufzutreten (was ohnehin nicht möglich ist - allein Denic-Query reicht ja schon, wie Du richtig bemerkt hast).
Trotzdem bleibt dabei ein Nachgeschmack. Irgendwie habe ich das Gefühl, hier kollidieren ganz einfach Daten- und Persönlichkeitsschutz mit dem was der Gesetzgeber fordert. Oder anders gesagt: Die Realität im Netz und die Gesetze dazu passen nicht zueinander. Was aber auch kein Wunder ist - bis ein Gesetz gültig ist, vergehen viele Jahre (?), ein technischer Fortschritt kann sich im Netz binnnen weniger Monate durchsetzen. Das Rennen kann der Gesetzgeber nur verlieren.
Du hast eins der Argumente bereits genannt. Zum anderen bewegt sich die Anbieterkennzeichnungspflicht im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht des Einzelnen, zu wissen, wer hinter einem Angebot steht. Das ist eine klare Rechtskollision, die der Gesetzgeber wie oben dargelegt gelöst hat … zum Nachteil der Webseitenbetreiber.
Naja, sagen wir mal so: Ich könnte mit dem Nachteil leben, mein Angebot kennzeichnen zu müssen - schließlich will ich auch manchmal wisssen, wer hinter einem Angebot steckt.
Allerdings würde ich mir dann vom Gesetzgeber im Gegenzug auch wünschen, als Betreiber einer Site vor dem Missbrauch meiner Daten besser geschützt zu werden. Stichwort Abmahnungen, bei denen wildgewordene Anwälte sofort mit 6stelligen Beträgen um sich werfen. Oder Stichwort Google Cache, auf den ich nicht den geringsten Einfluss habe, und der evtl. persönliche Daten noch Jahre nach dem Löschen meinerseits vorhält.